QUELL-CODE
Kasse (POS)

Kasse im Browser — mit Barcode-Scanner, Bon und Bestandsabgang

  • Läuft im Browser — keine Kassensoftware, keine feste Hardware nötig
  • Jeder tastaturemulierende Barcode-Scanner funktioniert, ohne Treiber
  • Verkäufe mindern denselben Bestand wie der Onlineverkauf

Was das Kassenmodul kann — und was es rechtlich nicht darf

Die Kasse ist für den Nebenverkauf gedacht: Abholung im Lager, Messe, kleiner Ladenverkauf. Artikel werden über Suche oder Scanner in den Warenkorb gelegt, die Zahlart wird erfasst, das Rückgeld berechnet, der Bon entsteht als PDF und der Bestand sinkt sofort. Entscheidend ist aber der zweite Teil: Es gibt keine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung. Wer nach der Kassensicherungsverordnung aufzeichnungspflichtige Bargeschäfte tätigt, darf dieses Modul dafür nicht einsetzen.

Was das im Alltag bedeutet

Scanner statt Suche

Jeder USB- oder Bluetooth-Scanner, der wie eine Tastatur arbeitet, funktioniert ohne Treiber: Code eingeben, Enter, der Artikel liegt im Warenkorb und das Feld ist wieder leer. Gesucht wird über Artikelnummer, Name oder EAN.

Bezahlen und Bon

Bar oder Karte, bei Barzahlung mit Rückgeldanzeige. Die Zahlart wird am Vorgang gespeichert und steht auf dem Bon — für Kassenbuch und Buchhaltung ist bar von unbar unterscheidbar.

Ein Bestand

Der Kassenverkauf ist ein normaler Auftrag: Er zählt in die Auswertung, mindert denselben Bestand und wird über die Menge geprüft. Mehr verkaufen als vorhanden ist, lässt das System nicht zu.

Wichtig vor dem Einsatz

Damit Sie vor der Entscheidung wissen, was das Produkt nicht leistet:

  • Keine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) nach § 146a AO und kein DSFinV-K-Export.
  • Damit nicht geeignet als Registrierkasse im Sinne der Kassensicherungsverordnung — bitte vorab mit Ihrer Steuerberatung klären.
  • Keine Anbindung an Kassenladen, Kundendisplay oder Bondrucker mit eigenem Protokoll; der Bon entsteht als PDF.

Fragen und Antworten

Welche Hardware brauche ich?

Einen Rechner oder ein Tablet mit Browser. Ein Barcode-Scanner ist optional; es funktioniert jedes Modell mit Tastaturemulation, wie es die meisten USB- und Bluetooth-Handscanner bieten. Eine bestimmte Marke ist nicht nötig.

Darf ich damit einen Laden betreiben?

Für aufzeichnungspflichtige Bargeschäfte nach der Kassensicherungsverordnung nicht: Dafür ist eine zertifizierte TSE vorgeschrieben, die dieses Modul nicht hat. Für Abholungen, Messeverkäufe und interne Vorgänge ist es gedacht.

Sehe ich Kassenverkäufe in der Auswertung?

Ja. Ein Kassenverkauf ist ein Auftrag mit der Quelle „pos" und erscheint in Umsatz, Bestandsentwicklung und im DATEV-Export wie jeder andere Verkauf.

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