Scanner statt Suche
Jeder USB- oder Bluetooth-Scanner, der wie eine Tastatur arbeitet, funktioniert ohne Treiber: Code eingeben, Enter, der Artikel liegt im Warenkorb und das Feld ist wieder leer. Gesucht wird über Artikelnummer, Name oder EAN.
Die Kasse ist für den Nebenverkauf gedacht: Abholung im Lager, Messe, kleiner Ladenverkauf. Artikel werden über Suche oder Scanner in den Warenkorb gelegt, die Zahlart wird erfasst, das Rückgeld berechnet, der Bon entsteht als PDF und der Bestand sinkt sofort. Entscheidend ist aber der zweite Teil: Es gibt keine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung. Wer nach der Kassensicherungsverordnung aufzeichnungspflichtige Bargeschäfte tätigt, darf dieses Modul dafür nicht einsetzen.
Jeder USB- oder Bluetooth-Scanner, der wie eine Tastatur arbeitet, funktioniert ohne Treiber: Code eingeben, Enter, der Artikel liegt im Warenkorb und das Feld ist wieder leer. Gesucht wird über Artikelnummer, Name oder EAN.
Bar oder Karte, bei Barzahlung mit Rückgeldanzeige. Die Zahlart wird am Vorgang gespeichert und steht auf dem Bon — für Kassenbuch und Buchhaltung ist bar von unbar unterscheidbar.
Der Kassenverkauf ist ein normaler Auftrag: Er zählt in die Auswertung, mindert denselben Bestand und wird über die Menge geprüft. Mehr verkaufen als vorhanden ist, lässt das System nicht zu.
Damit Sie vor der Entscheidung wissen, was das Produkt nicht leistet:
Einen Rechner oder ein Tablet mit Browser. Ein Barcode-Scanner ist optional; es funktioniert jedes Modell mit Tastaturemulation, wie es die meisten USB- und Bluetooth-Handscanner bieten. Eine bestimmte Marke ist nicht nötig.
Für aufzeichnungspflichtige Bargeschäfte nach der Kassensicherungsverordnung nicht: Dafür ist eine zertifizierte TSE vorgeschrieben, die dieses Modul nicht hat. Für Abholungen, Messeverkäufe und interne Vorgänge ist es gedacht.
Ja. Ein Kassenverkauf ist ein Auftrag mit der Quelle „pos" und erscheint in Umsatz, Bestandsentwicklung und im DATEV-Export wie jeder andere Verkauf.
Zum Anlegen brauchen Sie Firmenname, E-Mail und ein Passwort — keine Zahlungsdaten. Angebot ausschließlich für Unternehmer (§ 14 BGB).